1. Präambel
1.1. Die bynamics GmbH (im Folgenden „bynamics“) ist ein auf Personalvermittlung und Beratung spezialisiertes Unternehmen. Es vermittelt Fach- und Führungskräfte (im Folgenden „Kandidaten“) an Unternehmen (im Folgenden „Partner“). Suchanfragen werden in Textform (E-Mail, Post, Telefon usw.) eingereicht.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Gegenstand des Vertrags
2.1. bynamics unterstützt den Partner bei der Suche, Auswahl und Vermittlung geeigneter Fach-, Manager- und Freelancer. Dazu gehören:
- Die Aufnahme der Vakanz und ihrer spezifischen Anforderungen
- Die gezielte Suche nach geeigneten Kandidaten
- Vorauswahl gemäß den Vorgaben des Partners
- Bereitstellung vertraulicher Berichte über potenzielle Kandidaten
- Koordination der Interviews
2.2. Der Partner stellt bynamics alle für die Vermittlung notwendigen Informationen zur Verfügung.
2.3. Ein Kandidat gilt als von bynamics vermittelt, sobald seine wesentlichen Daten (z.B. Name, Kontaktdaten, Gehaltsvorstellungen) an den Partner übermittelt wurden.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten erhält bynamics ein Honorar in Höhe von 30% des Bruttojahresgehalts, mindestens jedoch 13.500€ (zuzüglich Mehrwertsteuer).
3.2. Für die Vermittlung von Freelancern gilt ein individuell vereinbarter Pauschalstundensatz. Die erbrachten Leistungen werden wöchentlich in Rechnung gestellt.
3.3. Die Gebühr ist fällig, sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
3.4. Wird ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung von bynamics eingestellt — auch von einem verbundenen Unternehmen — gilt dies als Vermittlung und ist provisionspflichtig.
4. Kunden- und Kandidatenschutz
4.1. Kundenschutz: Der Partner verpflichtet sich, alle von bynamics zur Verfügung gestellten Kandidateninformationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von bynamics zulässig.
4.2. Einstellung ohne Beteiligung von bynamics: Wenn ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Vorstellung vom Partner oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt wird, bleibt die volle Provisionspflicht bestehen.
4.3. Verdeckte Einstellung: Wird ein von bynamics eingestellter Kandidat direkt vom Partner eingestellt, ohne dass bynamics darüber informiert wurde, hat der Partner trotzdem Anspruch auf die volle Provision.
5. Vertragsdauer, Kündigung & Provisionsanspruch
5.1. Der Maklervertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.
5.2. Provisionsanspruch nach Vertragsbeendigung:
a) Auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrags bleibt die Provisionspflicht bestehen, wenn ein von bynamics vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags eingestellt wird.
b) Einstellung innerhalb der Gruppe: Wird der Kandidat innerhalb von 12 Monaten von einer Tochtergesellschaft, Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft des Kunden eingestellt, bleibt die Provisionspflicht bestehen.
c) Verdeckte Einstellung: Stellt der Partner einen von bynamics vorgestellten Kandidaten ein, ohne dies zu melden, ist die volle Provision fällig.
6. Nachbesetzung
6.1. Wenn der Kandidat den Arbeitsvertrag nicht antritt oder innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Anstellung zurücktritt, bietet bynamics einen einmaligen, kostenlosen Ersatz an.
6.2. Der Ersatz wird nicht angeboten, wenn:
- Der Kandidat tritt aufgrund geänderter Arbeitsbedingungen zurück
- Die Kündigung ist auf das Fehlverhalten des Partners zurückzuführen
- Die Vermittlungsrechnung wurde nicht bezahlt
7. Haftung und Garantie
7.1. Die bereitgestellten Informationen über Kandidaten basieren auf deren eigenen Informationen. bynamics übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
7.2. bynamics haftet nicht für Schäden, die durch von ihr empfohlene Kandidaten verursacht werden.
7.3. Der Partner ist dafür verantwortlich, die Eignung des Kandidaten zu beurteilen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1. Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit aller ausgetauschten Informationen zu wahren.
8.2. Die personenbezogenen Daten der Kandidaten dürfen nur für Personalentscheidungen verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von bynamics untersagt.
8.3. bynamics verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (BDSG, DSGVO).
9. Schlußbestimmungen
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
9.2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
9.3. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.